Ich biete Ihnen insbesondere im Bereich des Arbeits- und Sozialrechts anwaltliche Beratung und Vertretung an. Dieses Rechtsgebiet bildet den Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit, weil mir die sozialen Belange meiner Mitmenschen am Herzen liegen.
Insbesondere das Arbeitslosengeld II ( Hartz IV ) stellt die Betroffenen vor große Probleme, die ohne Anwalt kaum zu lösen sind. Die Jobcenter sind überlastet und viele Rechtsfragen sind weiterhin ungeklärt. An diesem Rechtsbereich bin ich deshalb auch ganz besonders interessiert.
Wenn Sie sich individuell beraten lassen möchten, können Sie mich per Post, Telefon oder E-mail kontaktieren.
Unentgeltlich biete ich Ihnen individuelle Informationen hinsichtlich der Möglichkeiten staatlicher Kostenübernahme wie Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe an. Einen gebührenfreien Kostenvoranschlag können Sie bei mir unverbindlich anfordern.
Als Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe entstehen Ihnen in der Regel keine bzw. nur ganz geringe Kosten für den beauftragten Rechtsanwalt und für das Gerichtsverfahren. Näheres entnehmen Sie bitte dem Punkt „Kosten“.
Tätigkeitsbereiche
Arbeitsrecht
- individuelles Arbeitsrecht für Arbeitnehmer
Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz IV) – SGB II
- Arbeitslosengeld II
- Leistungen zur Eingliederung in Arbeit
- Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts
- Von den Regelleistungen nicht umfasste Bedarfe
- Mehrbedarfe für werdende Mütter, allein Erziehende und erwerbsfähige behinderte Hilfebedürftige
- Kosten für Unterkunft und Heizung
- Darlehen bei unabweisbarem Bedarf bzw. zu erwartenden Einnahmen
- Sachleistungen
- Berücksichtigung von Einkommen, einmaligen Einnahmen bzw. Vermögen
- Leistungen bei Bedarfsgemeinschaften
Sozialhilfe - SGB XII
- Bemessung des pauschalierten Regelsatzes
- Darlehensgewährung bei einmaligem Bedarf und vorübergehender Notlage
- Kosten für Unterkunft und Heizung
- Mehrbedarfszuschläge
- Hilfe zum Lebensunterhalt in Sonderfällen
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Hilfen zur Gesundheit
- Eingliederungshilfen für behinderte Menschen
- Hilfe zur Pflege
- Sonstige Hilfen
Arbeitsförderungsrecht - SGB III
- Dauer und Höhe des Anspruchs auf Arbeitslosengeld I
- Anrechnung von Abfindungen und Nettoeinkommen auf das Arbeitslosengeld
- Ruhenstatbestände
- Verhängung von Sperrzeiten
- Insolvenz- und Kurzarbeitergeld
- Leistungen zur Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung
- Leistungen zur Förderung der Arbeitsaufnahme bzw. der Aufnahme eine selbständigen Tätigkeit
- Leistungen zur Teilhabe behinderter Menschen
Schwerbehindertenrecht - SGB IX
- Streitigkeiten wegen der Feststellung des Grades der Behinderung (GdB)
- Nachteilsausgleiche
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
- Persönliches Budget
Rentenversicherung - SGB VI
- Rentenverfahren
- Rentenarten
- Erwerbsminderungungsrenten, sozialmedizinische Begutachtung
- Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit, Grenzen der Verweisbarkeit
Pflegeversicherung - SGB XI
- Leistungen der Pflegeversicherung
- Streitigkeiten bei der Feststellung der Pflegestufe
- Pflegegeld
Krankenversicherung - SGB V
- Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung
- Medizinisch notwendige Behandlung
- Arbeitsunfähigkeit
- Krankengeld
- Alternative Behandlungsmethoden
- Zuzahlung
- Praxisgebühr
Unfallversicherung - SGB VII
- Streitigkeiten mit Berufsgenossenschaften wegen Arbeitsunfall oder Berufskrankheit
- Verletztengeld
- Übergangsgeld
- Pflegegeld
- Medizinische Leistungen
Kinder- und Jugendhilfe - SGB VIII
- Hilfen zur Erziehung
- Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
- Hilfe für junge Volljährige
Soziales Entschädingungsrecht
- Bundesversorgungsgesetz (BVG)
- Opferentschädigungsgesetz (OEG)
- Infektionsschutzgesetz (IFSG)
- Häftlingshilfegesetz (HHG)
- Zivildienstgesetz (ZDG)
- Soldatenversorgungsgesetz (SVG)
Kosten
Sind Sie Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) bzw. Sozialhilfe oder verfügen sonst nur über geringes Einkommen und Vermögen, dann können Sie sowohl Beratungshilfe als auch Prozesskostenhilfe beantragen.
Wenn Sie ein Rechtsanwalt beraten und für Sie mit der Behörde kommunizieren soll, können Sie beim Amtsgericht einen Beratungsschein beantragen. Mit diesem Beratungsschein können Sie zu einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl gehen und sich beraten lassen. Dabei übernimmt der Staat für Sie fast die gesamten Kosten des Rechtsanwalts. Lediglich eine Gebühr von 15,00 € ist an den Rechtsanwalt zu zahlen.
Auch wenn Sie kein Geld haben, um gegen einen Bescheid gerichtlich vorzugehen, hilft Ihnen der Staat. Ihnen kann auf Antrag Prozesskostenhilfe bewilligt werden. Der Staat übernimmt dann zunächst die Kosten für das Gerichtsverfahren und für den beauftragten Rechtsanwalt. Bei der Beantragung der Prozesskostenhilfe können Sie sich von dem beauftragten Rechtsanwalt helfen lassen.
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