Ich biete Ihnen insbesondere im Bereich des Arbeits- und Sozialrechts anwaltliche Beratung und Vertretung an. Dieses Rechtsgebiet bildet den Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit, weil mir die sozialen Belange meiner Mitmenschen am Herzen liegen.
Insbesondere das Arbeitslosengeld II ( Hartz IV ) stellt die Betroffenen vor große Probleme, die ohne Anwalt kaum zu lösen sind. Die Jobcenter sind überlastet und viele Rechtsfragen sind weiterhin ungeklärt. An diesem Rechtsbereich bin ich deshalb auch ganz besonders interessiert.
Wenn Sie sich individuell beraten lassen möchten, können Sie mich per Post, Telefon oder E-mail kontaktieren.
Unentgeltlich biete ich Ihnen individuelle Informationen hinsichtlich der Möglichkeiten staatlicher Kostenübernahme wie Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe an. Einen gebührenfreien Kostenvoranschlag können Sie bei mir unverbindlich anfordern.
Als Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe entstehen Ihnen in der Regel keine bzw. nur ganz geringe Kosten für den beauftragten Rechtsanwalt und für das Gerichtsverfahren. Näheres entnehmen Sie bitte dem Punkt „Kosten“.
Tätigkeitsbereiche
Arbeitsrecht
individuelles Arbeitsrecht für Arbeitnehmer
Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz IV) – SGB II
Arbeitslosengeld II
Leistungen zur Eingliederung in Arbeit
Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts
Von den Regelleistungen nicht umfasste Bedarfe
Mehrbedarfe für werdende Mütter, allein Erziehende und erwerbsfähige behinderte Hilfebedürftige
Kosten für Unterkunft und Heizung
Darlehen bei unabweisbarem Bedarf bzw. zu erwartenden Einnahmen
Sachleistungen
Berücksichtigung von Einkommen, einmaligen Einnahmen bzw. Vermögen
Leistungen bei Bedarfsgemeinschaften
Sozialhilfe - SGB XII
Bemessung des pauschalierten Regelsatzes
Darlehensgewährung bei einmaligem Bedarf und vorübergehender Notlage
Kosten für Unterkunft und Heizung
Mehrbedarfszuschläge
Hilfe zum Lebensunterhalt in Sonderfällen
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Hilfen zur Gesundheit
Eingliederungshilfen für behinderte Menschen
Hilfe zur Pflege
Sonstige Hilfen
Arbeitsförderungsrecht - SGB III
Dauer und Höhe des Anspruchs auf Arbeitslosengeld I
Anrechnung von Abfindungen und Nettoeinkommen auf das Arbeitslosengeld
Ruhenstatbestände
Verhängung von Sperrzeiten
Insolvenz- und Kurzarbeitergeld
Leistungen zur Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung
Leistungen zur Förderung der Arbeitsaufnahme bzw. der Aufnahme eine selbständigen Tätigkeit
Leistungen zur Teilhabe behinderter Menschen
Schwerbehindertenrecht - SGB IX
Streitigkeiten wegen der Feststellung des Grades der Behinderung (GdB)
Nachteilsausgleiche
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit, Grenzen der Verweisbarkeit
Pflegeversicherung - SGB XI
Leistungen der Pflegeversicherung
Streitigkeiten bei der Feststellung der Pflegestufe
Pflegegeld
Krankenversicherung - SGB V
Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung
Medizinisch notwendige Behandlung
Arbeitsunfähigkeit
Krankengeld
Alternative Behandlungsmethoden
Zuzahlung
Praxisgebühr
Unfallversicherung - SGB VII
Streitigkeiten mit Berufsgenossenschaften wegen Arbeitsunfall oder Berufskrankheit
Verletztengeld
Übergangsgeld
Pflegegeld
Medizinische Leistungen
Kinder- und Jugendhilfe - SGB VIII
Hilfen zur Erziehung
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
Hilfe für junge Volljährige
Soziales Entschädingungsrecht
Bundesversorgungsgesetz (BVG)
Opferentschädigungsgesetz (OEG)
Infektionsschutzgesetz (IFSG)
Häftlingshilfegesetz (HHG)
Zivildienstgesetz (ZDG)
Soldatenversorgungsgesetz (SVG)
Kosten
Sind Sie Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) bzw. Sozialhilfe oder verfügen sonst nur über geringes Einkommen und Vermögen, dann können Sie sowohl Beratungshilfe als auch Prozesskostenhilfe beantragen.
Wenn Sie ein Rechtsanwalt beraten und für Sie mit der Behörde kommunizieren soll, können Sie beim Amtsgericht einen Beratungsschein beantragen. Mit diesem Beratungsschein können Sie zu einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl gehen und sich beraten lassen. Dabei übernimmt der Staat für Sie fast die gesamten Kosten des Rechtsanwalts. Lediglich eine Gebühr von 15,00 € ist an den Rechtsanwalt zu zahlen.
Auch wenn Sie kein Geld haben, um gegen einen Bescheid gerichtlich vorzugehen, hilft Ihnen der Staat. Ihnen kann auf Antrag Prozesskostenhilfe bewilligt werden. Der Staat übernimmt dann zunächst die Kosten für das Gerichtsverfahren und für den beauftragten Rechtsanwalt. Bei der Beantragung der Prozesskostenhilfe können Sie sich von dem beauftragten Rechtsanwalt helfen lassen.
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